Bodenordnung

Umgestaltung von Grund und Boden sowie deren Eigentumsverhältnisse

Die Baulandumlegung dient der Erschließung oder Neugestaltung bebauter oder unbebauter Gebiete. Ziel der Neuordnung ist der Erhalt von nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestalteten Grundstücken. Die Bodenordnung wird von Städten und Gemeinden als Umlegungsstelle durch einen Umlegungsbeschluss eingeleitet.

Das zuständige Vermessungsamt oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wie unser Büro können mit Teilen der mit der Bodenordnung verbundenen Arbeiten betraut werden.

Die neuen Grundstücke, die Eigentumsverhältnisse, die Behandlung von Rechten und Belastungen sowie die Geldzahlungen regelt der Umlegungsplan. Abschließend werden die öffentlichen Bücher des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs anhand des Umlegungsplans berichtigt.

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